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   OLG Oldenburg, 04.04.2005 - Ss 8/05 (I 21)   

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https://dejure.org/2005,33343
OLG Oldenburg, 04.04.2005 - Ss 8/05 (I 21) (https://dejure.org/2005,33343)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.04.2005 - Ss 8/05 (I 21) (https://dejure.org/2005,33343)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. April 2005 - Ss 8/05 (I 21) (https://dejure.org/2005,33343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Steuerhinterziehung: Gehilfenvorsatz bei der Beihilfe zur Hinterziehung der Steuern auf Zinsen von im Tafelgeschäft erworbenen Wertpapieren und Beginn der Verfolgungsverjährungsfrist; Reichweite des Strafbefehls

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 407 Abs. 1 S. 4 StPO; § 370 AO; § 27 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB
    Bestimmung des Verfahrensgegenstandes durch einen zuvor erlassenen Strafbefehl; Vorwurf der Beihilfe zur Hinterziehung von Steuern auf Zinsen aus Inhaberschuldverschreibungen; Widersprüchlichkeit und Lückenhaftigkeit eines Urteils; Bestimmung des Eintritts der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Verfahrensgegenstandes durch einen zuvor erlassenen Strafbefehl; Vorwurf der Beihilfe zur Hinterziehung von Steuern auf Zinsen aus Inhaberschuldverschreibungen; Widersprüchlichkeit und Lückenhaftigkeit eines Urteils; Bestimmung des Eintritts der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.04.2005 - Ss 8/05
    Denn die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat wird so genau bezeichnet, dass die Identität des geschichtlichen Vorganges klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist, die sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen eindeutig unterscheiden lässt, so dass nicht unklar bleibt, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll, vgl. BGH StV 1995, 113.
  • BayObLG, 24.03.1992 - RReg. 4 St 159/91

    Anklagesatz bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.04.2005 - Ss 8/05
    Insoweit wird der Strafbefehl - unter Berücksichtigung seiner Anlage - auch den für ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung spezifizierten Anforderungen an den Inhalt eines Strafbefehls gerecht, wie sie das Oberlandesgericht Düsseldorf (NStZ 19991, 99) aufgestellt hat, so dass offen bleiben kann, ob dieser Entscheidung zu folgen ist (ablehnend u.a. OLG Karlsruhe, wistra 1994, 319 und BayObLG, MDR 1992, 889).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.1994 - 3 Ss 164/93
    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.04.2005 - Ss 8/05
    Insoweit wird der Strafbefehl - unter Berücksichtigung seiner Anlage - auch den für ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung spezifizierten Anforderungen an den Inhalt eines Strafbefehls gerecht, wie sie das Oberlandesgericht Düsseldorf (NStZ 19991, 99) aufgestellt hat, so dass offen bleiben kann, ob dieser Entscheidung zu folgen ist (ablehnend u.a. OLG Karlsruhe, wistra 1994, 319 und BayObLG, MDR 1992, 889).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 82 B/05

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb

    Beim Fehlen von Anhaltspunkten dafür, dass das Ausbleiben des Verteidigers ungewollt sei, muss das Gericht weder warten noch die Hauptverhandlung aussetzen (BVerfG NJW 1984, 862; BGH NStZ 1981, 231; BayObLG NJW 1995, 3134; Senat, Beschluss vom 9. März 2005 - 1 Ss 8/05 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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